Titel: "Die ständige Mitgliederversammlung. Der Kompromiss."
Das Leben ist kompliziert. Menschen sind verschieden. Und objektive Wahrheiten oft eine Illusion. Wenn viele frei denkende Leute zusammen kommen, gibt es irgendwann keinen einfachen gemeinsamen Nenner mehr. Spätestens dann ist das Beharren auf (subjektiv) perfekten Lösungen kontraproduktiv. Spätestens dann ist es an der Zeit, einen guten Kompromiss zu finden. Das heißt, selbst Abstriche zu machen, um das gemeinsame Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Das heißt, weder zwanghaft noch fahrlässig zu sein, sonder Wirkung und Nebenwirkungen verantwortlich gegeneinander abzuwägen.
Das Ziel dieser Initiative ist, möglichst allen Mitgliedern dieser Partei direkte politische Partizipation und Mitbestimmung zu ermöglichen. Nicht irgendwann, sondern sofort.
Die Motivation ist das schon länger bestehende Macht- und Meinungsvakuum. Die Partei ist orientierungslos. Unser direktdemokratischer Anspruch beschränkt sich auf einige Tage im Jahr. Parteitage der kollektiven Überforderung die durch stetig steigende Mitgliederzahlen zunehmend zur Farce werden. Ein Vakuum hat die Tendenz, dem Druck seiner Umgebung nachzugeben. Wenn wir als Mitglieder unseren Einfluss nicht geltend machen, werden das (wie bei anderen Parteien) einzelne Leute oder hirarchische Strukturen tun.
Fahrlässig wäre, einen großen Teil der Mitglieder von vornherein auszuschließen. Die Piratenpartei entspricht der aktuellen Menge ihrer Mitglieder. Wer damit ein Problem hat, will keine direkte Demokratie, sondern Macht oder eine neue Partei.
Fahrlässig wäre, Partizipation zu versprechen, und im Ernstfall das Gegenteil zu liefern. Wer Abstimmungen unerkannt manipulieren kann, kann den Mitgliedern eine falsch Mehrheitsmeinung unterjubeln und die echte Mehrheitsmeinung unterdrücken. Das ist noch schlimmer, als sich offen über die Mehrheit hinweg zu setzen.
Verschiedene Piraten haben sehr unterschiedliche Ansprüche an die parteiinterne Meinungsbildung und Beschlussfassung. Einige Forderungen schließen sich gegenseitig aus:
Einfachheit: "Ich will, dass sich niemand überfordert fühlt. Je komplizierter oder zeitaufwendiger die Abläufe und die Inhalte sind, desto mehr Mitglieder werden von der Meinungsbildung ausgeschlossen." Mehr Einfachheit bedeutet jedoch weniger Expertise.
Gleichheit: "Ich will keine starren internen Hirarchien. Alle Mitglieder dieser basisdemokratischen Partei sollen die gleichen Möglichkeiten haben." Mehr Gleichheit bedeutet jedoch weniger Expertise und weniger Effizienz.
Expertise: "Ich will, dass wir als ernsthafte Partei wahrgenommen werden. Wir brauchen gute Leute die auf hohen Niveau arbeiten. Intelligente Lösungen dürfen nicht im allgemeinen Gerede untergehen." Mehr Expertise bedeutet jedoch weniger Einfachheit und weniger Gleichheit.
Verantwortlichkeit: "Ich will Leute sehen die zu ihrer Meinung stehen und die gemeinsam für die Parteimeinung verantworlich zeichnen. Das gleiche erwarten wir schließlich auch von gewägewählten Politikernn." Mehr Verantwortlichkeit bedeutet jedoch weniger Privatheit.
Nachvollziehbarkeit: "Ich will in der Lage sein, auch nachträglich alle Abstimmungen vom Endergebniss bis zu den Stimmabgaben zurückzuverfolgen. Manipulationen kommen so früher oder später ans Licht." Mehr Nachvollziehbarkeit bedeutet jedoch weniger Privatheit.
Privatheit: "Ich will Mitsprache ohne den Zwang, meine persönlichen politischen Einstellungen offen zu legen. Ich bin Parteimitglied, keine Berufspolitiker." Mehr Privatheit bedeutet jedoch weniger Verantwortlichkeit und weniger Nachvollziehbarkeit.
Feste Struktur: "Ich will feste Strukturen an denen sich der einzelne Mensch orientieren kann. Zu viel Freiheit führt zur Dikatur der Starken und Lauten." Mehr Struktur bedeutet jedoch weniger Gleichheit und weniger Flexibilität.
Flexibilität: "Ich will keine Funktionäre die sich auf ihren Posten ausruhen. Per Liquid Democracy kann ich Verantwortung delegieren und jederzeit wieder zurückhaben" Mehr Flexibilität bedeutet jedoch weniger feste Struktur.
Keine Ermächtigung, aber Veto. Verhindrung ist drin. Atomkraft vs. Autofahren, Krebs
Die SMV kann selbständig verbindliche Beschlüsse fassen. Bevor ein Antrag zu einer offiziellen Aussage der Partei wird, muss er allerdings folgende drei Schritte erfolgreich durchlaufen haben:
Schritt 1 (Ausschuss): Die Ausarbeitung aller Antragstexte geschieht in den inhaltlich spezialisierten Themenbereichen des Liquid-Democracy-Systems. Voraussichtlich ist in diesen Bereichen nur eine relativ kleine Zahl von Mitgliedern aktiv. Diese werden zum Teil eine große Zahl von Delegationen haben. Das ist durchaus sinnvoll, weil die hier aktiven Mitglieder möglichst effizient arbeiten sollen. Die inhaltlichen Themenbereiche entsprechen den Fachausschüssen der parlamentarischen Demokratie, ihre Mitglieder entsprechen parteiinternen Fachpolitikern. In Schritt 1 können nur Beschlussvorlagen erarbeitet, aber keine Beschlüsse gefasst werden.
Schritt 2 (Plenum): Wenn ein Antrag in seinem inhaltlichen Themenbereich (Ausschuss) erfolgreich abgestimmt wurde, wird er unverändert in einem speziellen Themenbereich namens "Beschlussfassung" vorgelegt. Hier kann der Text nicht mehr bearbeitet werden, er kann nur diskutiert und entweder angenommen oder zurück in den Ausschuss verwiesen werden. Bei der Beschlussfassung werden sich voraussichtlich mehr Mitglieder direkt beteiligen, als in den einzelnen Themenbereichen. Die Beschlussfassung entspricht am ehesten einer Abstimmung im Parlament. Hier liegt die politische Verantwortung!
In den ersten beiden Schritten gelten unsere hohen Ansprüche an politische Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wer hier aktiv mitarbeiten und Verantwortung übernehmen will, muss als ehrenamtlicher Parteipolitiker auftreten und mit seinem Namen zu seiner Meinung und seinen Entscheidungen stehen.
Schritt 3 (Veto): Alle akkreditierten SMV-Mitglieder haben ein Vetorecht gegen alle in Schritt 2 gefassten Beschlüsse. Dazu finden regelmäßig (z.B. monatlich) geheime Online-Abstimmungen ohne Delegationen statt. Falls dort die Mehrheit der Teilnehmer gegen einen Beschluss stimmen, gilt der entsprechende Antrag als nicht beschlossen und es wird keine Aussage der Partei getroffen (auch keine, die das logische Gegenteil des Antrags aussagt). Die Veto-Möglichkeit im letzte Schritt soll sicher stellen, dass Mitglieder nicht unter Druck gesetzt werden und die Machtverhältnisse nicht durch Delegationen verzerrt werden. Hier geht es nicht mehr um politische Verantwortung, sondern um soziale Kontrolle. Der letzte Schritt ist am ehesten mit der Unterschrift des Bundespräsidenten vergleichbar.
Der Antrag besteht aus drei Teilen: Erstens einer Satzungsänderung zur Verankerung der SMV, zweitens einer Geschäftsordnung die die allgemeine Arbeitsweise der SMV regelt, drittens einer detaillierten Beschreibung der hinter der SMV stehenden Prozesse und viertens einer konkreten Beauftragung damit es auch wirklich los geht.
BEGINN DES ANTRAGSTEXTS
Anmerkung: Anmerkungen wie diese sind nicht Teil des Antragstextes.
Anmerkung: Im folgenden § 9 werden nur die drei Wörter "die ständige Mitgliederversammlung" in Absatz 1 eingefügt.
§ 9 - Organe der Bundespartei
(1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, die ständige Mitgliederversammlung, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.
(2) Die Gründungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 10.09.2006.
Anmerkung: Der folgende § 9c ist komplett neu.
§ 9c - Die ständige Mitgliederversammlung
(1) Die ständige Mitgliederversammlung (im Folgenden SMV genannt) ist ein online tagendes Arbeits- und Beschlussgremium der Piratenpartei Deutschland.
(2) Jedes stimmberechtigte Mitglied einer möglichen Gliederung der Piratenpartei Deutschland hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der SMV auf entsprechender Gliederungsebene akkreditiert zu werden und an allen Diskussionen und Abstimmungen dieser Gliederungsebene teilzunehmen.
(3) Die SMV kann Neufassungen und Änderungen von politischen Programmen, politischen Positionierungen und offiziellen Stellungnamen der Partei verbindlich beschließen. Die SMV kann keine Beschlüsse zu Satzung, Beitragsordnung, Parteiauflösung oder Verschmelzung mit anderen Parteien fassen.
(4) Die Geschäftsordnung der SMV wird erstmalig vom Bundesparteitag beschlossen und kann danach durch ordendliche Beschlüsse von Bundesparteitag oder SMV auf Bundesebene geändert werden. Die Geschäftsordnung der SMV kann sich nicht über die Satzung der Piratenpartei auf Bundesebene hinwegsetzen.
(5) Beschlüsse der SMV sind nur wirksamm, wenn sie innerhalb der SMV auf entsprechender Gliederungsebene die folgenden drei Schritte erfolgreich durchlaufen haben:
§ 1 - Allgemeines
(1) Die ständige Mitgliederversammlung (im Folgenden SMV genannt) ist ein durch die Satzung legitimiertes Organ der Piratenpartei Deutschland.
(2) Die SMV kann entsprechend den nach Parteiengesetz bzw. Bundessatzung zulässigen Gebietsgliederungen der Piratenpartei regionale Unterversammlungen bilden. Die Mitarbeit in den einzelnen Unterversammlungen steht allen Mitgliedern der entsprechenden Gliederung offen. Falls die entsprechende Gliederung nicht existiert, steht die Mitarbeit allen Mitgliedern der nächst höheren existierenden Gliederung offen, die ihren Hauptwohnsitz in dem entsprechenden Gebiet haben.
(3) Alle stimmberechtigten SMV-Mitglieder einer Gliederungsebene haben die gleichen Rechte. Auf die Priviligierung Einzelner (z.B. zur Moderation oder Versammlungsleitung) wird verzichtet.
§ 2 - Akkreditierung
(1) Die Akkreditierung zur SMV erfolgt jeweils für das laufende und das folgende Kalenderjahr und kann durch persönliches Erscheinen auf einem Bundesparteitag oder nach Zahlung einer Unkostenpauschale über den Postweg (PostIdent) erfolgen.
(2) Alle für die SMV akkreditierten Mitglieder müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Identitäten der anderen akkreditierten Mitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung erhoben:
(3) Die in (2) genannten persönlichen Informationen werden direkt im verwendeten Liquid-Democracy-System gespeichert und nur den angemeldeten Benutzern angezeigt. Es ist möglich, im Rahmen der Akkreditierung der elektronischen Speicherung und der versammlungsinternen Anzeige der persönlichen Daten zu widersprechen. In diesem Fall werden stattdessen die in (2) genannten persönlichen Informationen und zusätzlich ein aktuelles Lichtbild in Papierform in der Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei unter Verschluss gehalten und gegen Vorlage der passenden Prüfsumme anderen stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung zur persönlichen Einsicht vorgelegt. In der Bundesgeschäftsstelle wird protokolliert, wer wann welche Daten eingesehen hat. Das Protokoll kann die betroffene Person jederzeit einsehen. Informationen über die unter Verschluss gehaltenen Daten dürfen an andere Versammlungsmitglieder weiterkommuniziert, aber nicht veröffentlicht werden. Das Anfertigen von Lichtbildkopien ist nicht gestattet.
(4) Zur Wahrung der Privatsphäre in der allgemeinen Öffentlichkeit können die Versammlungsmitglieder ein frei wählbares Pseudonym anstelle ihres bürgerlichen Namens verwenden. Der Wunsch nach Pseudonymisierung nach außen ist von den anderen Versammlungsmitgliedern unbedingt zu berücksichtigen.
(5) Alternativ zu Abs. 3 ist es möglich, öffentlich mit bürgerlichen Namen aufzutreten. In diesem Falle wird anstelle des Pseudonyms der Name und die Mitgliedsnummer im System angezeigt und entsprechend gekennzeichnet.
§ 3 - Gültigkeit von Beschlüssen
(1) Gemäß Bundessatzung § 9c Abs. 5 werden Beschlüsse erst gültig, wenn sie
(2) In der Vergangenheit gefasste Beschlüsse können durch die Fassung neuer Beschlüsse verändert oder aufgehoben werden.
§ 4 - Einbringen von Beschlussvorlagen
(1) Alle Beschlussvorlagen müssen in dem inhaltlich am besten passenden Themenbereichen eingebracht bzw. erarbeitet werden.
(2) Alle Mitglieder der SMV sind berechtigt, Anträge in den Themenbereichen einzustellen auf deren Gliederungsebene sie selbst stimmberechtigt sind.
(???) Die Mitarbeit in den einzelmen Bereichen steht allen Versammlungsmitgliedern der entsprechenden Gliederungsebene offen.
(???) Themenbereiche können durch Beschluss geändert werden.
§ 5 - Beschlussfassung
(1) Eine positive Abstimmung setzt grundsätzlich die Zustimmung von mindestens der Hälfte (bei Programmanträgen zwei Drittel) der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen voraus. Wenn mehrere konkurrierende Anträge in einer gemeinsamen Abstimmung die erforderliche Mehrheit erreichen, gilt nur der Gewinner als angenommen. Es ist jedoch möglich, mehrere nicht-konkurrierende Anträge oder Antragsteile in einer gemeinsamen Abstimmung zu beschließen.
(2) Die SMV ist auf jeweiliger Gliederungsebene beschlussfähig, wenn der niedrigste zuständige Parteitag explizit beschlossen hat, mit der ständigen Mitgliederversammlung auf Gliederungsebene zusammenzuarbeiten und mindestens X^0.75 Versammlungsmitglieder akkreditiert sind. Die Zahl X ist dabei die Anzahl der stimmberechtigten Parteimitglieder dieser Gliederung, zu Beginn des laufenden Quartals.
(???) Inhaltliche Beschlüsse sind vorläufig und künnen gem § 6 angefochten werden.
§ 6 - Veto gegen vorläufige Beschlüsse
(???) Die Abstimmungen zum Beschlussveto sind direktdemokratisch. Stimmdelegationen sind nicht möglich.
(???) Die Abstimmungen zum Beschlussveto sind geheim.
(???) Die Abstimmungen zum Beschlussveto finden in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel monatlich) en bloc statt.
(???) Der Vorstand muss jeden Beschluss bestätigen. Die Bestätigung kann verweigert werden, wenn ein begründeter Manipulationsverdacht vorliegt. In diesem Fall wird die Veto-Abstimmung auf der folgenden Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung wiederholt.
§ 7 - Definition Liquid Democracy
(???) Alle Entscheidungsprozesse der Arbeitskammer werden dauerhaft und öffentlich im System dokumentiert. Es wird grundsätzlich namentlich abgestimmt.
(???) Die Mitglieder der Arbeitskammer können nach außen unter einem frei wählbaren Pseudonym auftreten. Wird anstelle des Pseudonyms der bei der Akkreditierung angegebene Name verwendet, wird dies im System gekennzeichnet.
(???) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied kann ein anderes stimmberechtigtes Mitglied bis auf Widerruf als Vertretung benennen. Die Vertretung übernimmt dabei alle Rechte und Stimmgewichte, von denen das Mitglied nicht selbst Gebrauch macht (auch solche die es in Vertretung anderer verwendet). Es ist möglich, für verschiedene Themen, Themenbereiche oder Gliederungsebenen verschiedene Vertretungen zu bestimmen.
ENDE DES ANTRAGSTEXTS
(4) Die gültigen Wahl- und Parteiprogramme der laufenden Legislaturperiode können nicht mehr geändert oder erweitert werden. Aussagen die direkt einem gültigen Programm widersprechen sind bis zum Ende der entsprechenden Legislaturperiode nicht gültig.
...